Rechtsgrundlagen
- Datenschutzgesetz Jehovas Zeugen (DSGJZ)
- Gesetz über die Errichtung des Verwaltungsamts „Datenschutzaufsicht Jehovas Zeugen“ (DSAGJZ)
Beide Gesetze wurden aufgrund des verfassungsrechtlich garantierten Rechts von Jehovas Zeugen in Deutschland erlassen, ihre Angelegenheiten selbstständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes zu ordnen und zu verwalten.