Behörde

Unsere Aufgaben

Zu den Hauptaufgaben der Datenschutzaufsicht Jehovas Zeugen gehört es, über die Einhaltung der Vorschriften des Datenschutzgesetz Jehovas Zeugen (DSGJZ) sowie anderer Vorschriften über den Datenschutz zu wachen (§ 24 Abs. 1 DSGJZ).

Darüber hinaus hat die Datenschutzaufsicht Jehovas Zeugen gemäß § 24 Abs. 3 DSGJZ im Rahmen ihres Zuständigkeitsbereiches unter anderem die folgenden Aufgaben:
 
  • Die Öffentlichkeit für die Risiken, Vorschriften, Garantien und Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung sensibilisieren und sie darüber aufklären (§ 24 Abs. 3 Nr. 1 DSGJZ).
  • Gliederungen und Einrichtungen der Religionsgemeinschaft über legislative und administrative Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten natürlicher Personen in Bezug auf die Verarbeitung beraten (§ 24 Abs. 3 Nr. 2 DSGJZ).
  • Die Verantwortlichen und die Auftragsverarbeiter für die ihnen aus dem DSGJZ entstehenden Pflichten sensibilisieren (§ 24 Abs. 3 Nr. 3 DSGJZ).
  • Sich mit Beschwerden einer betroffenen Person oder Beschwerden einer Stelle oder einer Organisation zu befassen, den Gegenstand der Beschwerde in angemessenem Umfang zu untersuchen und den Beschwerdeführer innerhalb einer angemessenen Frist über den Fortgang und das Ergebnis der Untersuchung unterrichten (§ 24 Abs. 3 Nr. 5 DSGJZ). Zur Erleichterung der Einlegung von Beschwerden hält die Datenschutzaufsicht ein Online-Formular vor, das Sie auf dieser Seite ausfüllen können.

Kontakt

DATENSCHUTZAUFSICHT JEHOVAS ZEUGEN
Grünauer Straße 104
12557 Berlin

datenschutzaufsicht@jehovaszeugen.de

BÜROZEITEN
Montag bis Freitag, 9 – 12 Uhr

WICHTIGER HINWEIS
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